Läuteordnung

Läuteordnung und Lärmschutz

Wann läuten die Glocken im Bartholomäusturm?

10 Uhr beginnt der Stundenschlag mit vier Glockenschlägen für die volle Stunde und 10 Schlägen für 10 Uhr, fortlaufend für jede volle Stunde. Abends 20 Uhr erklingen vier Schläge für die volle Stunde, gefolgt von acht Schlägen für 8 (20) Uhr.
Die Viertel-, Halbe- und Dreiviertel-Stunden werden zwischen 10:15 Uhr und 19:45 Uhr angeschlagen (ein, zwei bzw. drei Glockenschläge).
Zwischen 20 Uhr und 10 Uhr ist „Nachtruhe“, Stunden-, Halbstunden- und Viertelstundenschlag sind abgeschaltet.
Dreimal täglich (10 , 12 , 18 Uhr) erklingt das Carillon jeweils nach dem Stundenschlag mit kurzen Melodien, die monatlich wechseln (max. 2 MInuten).

Jeden letzten Samstag im Monat (März bis Oktober) ab 16 Uhr wird das Carillon live konzertant gespielt von Glockenspielern und Glockenspielerinnen aus dem In- und Ausland. Termine finden Sie hier.

Gut zu wissen: Das Erfurter Carillon hält die Richtlinien des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) ein.

Dies wurde durch eine Schallpegelmessung des Umwelt- und Naturschutzamtes der Landeshauptstadt Erfurt, Abteilung Immissionsschutz / Chemikalienrecht, vom 26.06.2019 bestätigt.

Messung vom 26.06.2019

Einzuhaltender Immissionsrichtwert:
Entsprechend dem B-Plan EFM 073 beträgt der Immissionsrichtwert für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden im Kerngebiet tags von 06:00 – 22:00 Uhr 60 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.

Immissionsmessung:
An der Messposition wurden in 1,5 m über Oberkante Dachterrasse in ca. 43 m von der nordwestlichen Schallöffnung der Glockenstube folgende Schalldruckpegel gemessen (siehe Tabelle).
Die gemessenen Pegel wurden durch das Glockenspiel (Automatik bzw. Stundenschlag) bestimmt.
Fremdgeräusche mussten nicht ausgeblendet werden.

MessreiheMesszeitraumeffektive Messzeit [mm:ss]LAeq [dB(A)]LAFTm5 [dB(A)]LAFmax [dB(A)]
110:00 – 11:0000:3865,968,777,8

Beurteilungspegel:
Aus den gemessenen Schalldruckpegeln und der Einwirkzeit sowie evtl. Zu- bzw. Abschlägen wird der Beurteilungspegel entsprechend den Vorgaben der TA-Lärm ermittelt. Der ermittelte Beurteilungspegel wird dann mit dem einzuhaltenden Immissionsrichtwert verglichen. Als Einwirkzeit wird hier eine angenommene Spielzeit des Glockenspiels von 8 x 2 Minuten = 16 Minuten berücksichtigt.
Bei Auswertung der Messung ergibt sich an der Messposition für die Tagzeit ein Beurteilungspegel von gerundet
Lr = 51 dB(A). Hierin ist ein Messabschlag von 3 dB entsprechend Punkt 6.9, TA-Lärm nicht enthalten.
Auch wenn an einem Tag zusätzlich ein einstündiges Konzert (Gesamteinwirkzeit dann 76 min) zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfindet, ergibt sich eine Einhaltung des Immissionsrichtwertes.
Die Anforderungen an einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen werden ebenfalls mit Sicherheit eingehalten.

Zusammenfassung:
[Es ist] … von einer Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Schallimmissionsschutz auszugehen.